Ein aktuelles Statement zur aktuellen Waffenrechtsverschärfung den die Grünen fordern. Bitte schaut euch diese Information einmal an…..(keine Information des Vereines – nur ein Meinungsbild!)
Erneuter Lockdown – Schließung von Schießständen
Durch die erneute Schließung unserer Schießstände wird das Training b.a.w wieder ausgesetzt; die Bezirksmeisterschaften 2021 fallen aus – genaueres gibt es – bei Bedarf – per mail durch den Sportlichen Leiter. Wie die gesetzlichen Regelungen zum Training und bei Neubeschaffung von „Sportgeräten“ in der Folge von Lockdown 1 und 2 gehandhabt werden, ist bisher nicht bekannt. Sobald wir neue Informationen dazu bekommen, geben wir diese sofort an die Mitglieder weiter….
Neue Bedürfnisregelungen des RSB ! Bitte beachten!
Der RSB hat die Regeln für die Erteilung eines Bedürfnisses dem neuen Waffengesetz „angepaßt“. Wer zukünftig ein Bedürfniss beantragen möchte, muß nachweisen – im Verein mit dieser Waffe auch schießen zu können – dh. die Trainingsmöglichkeit muß auf einem Schießstand des Vereins gegeben sein. Der Vorstand hat, um dieses Problem für langwaffenschützen zu lösen, ab 2021 eine Langwaffenbahn für KK in Bergeborbeck angemietet – Näheres gibt es später.

Aktuelle Änderungen zum Waffengesetz
Der Verband Deutscher Büchsenmacher hat einen FAQ – Katalog erstellt und Veröffentlicht. Dieser ist auf der Homepage des vdb nachzulesen . https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/24082020_faq-katalog_zum_nwr-ii_ist_online.html